Sozialbegleitung zu einem überzeugenden Preis-/Leistungsverhältnis

 

Anmerkung zum Transportdienst

Ich fahre für Sie mit Fahrzeugen von Mobility.

Meine langjährige Fahrpraxis für Einzelpersonen und Gruppen hat sich unter anderem im Militärdienst, als Taxichauffeur und in Jugendlagern bewährt.

Als Mobility-Kunde bin ich im Schadenfall mit Haftpflicht-, Kasko- und Insassenversicherung abgedeckt.

Die Fahrzeuge der Economy-Klasse sind für Seniorinnen und Senioren mit Rollatoren ideal. Fahrgäste mit ihren zusammenklappbaren Rollstühlen kann ich gut mit dem Combi transportieren. Gruppen-Transporte bis zu 7 Personen sind mit dem Minivan möglich. Wenn Rollstuhlfahrer dabei sind, reduziert sich die Personenzahl wegen dem Stauraum für die Rollstühle. Für Transporte mit grösseren Gegenständen wie Möbel ist der Transporter geeignet.

 

Anmerkung zu den externen Diensten

Für Dienstleistungen, die ich nicht selbst erledige, arbeite ich mit zuverlässigen Partnern zusammen. Meine Partner sind ebenso wie ich seriöse Dienstleistungs-Spezialisten für Senioren und Ihre Bedürfnisse; wunschgemäss organisiere und koordiniere ich die jeweiligen Dienstleistungen. Ich helfe Ihnen gerne, Ihren Alltag zu erleichtern.

 

Hinweis zur Möglichkeit von finanziellen Beiträgen

Bei den Krankenkassen sind meine Dienstleistungen anerkannt. Es können je nach Zusatzversicherung und Krankenkasse die Kosten für die Haushaltshilfe übernommen werden.

Zu Ihrer AHV-Rente gibt es Zusatzleistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause und für ausgewiesene Transportkosten. Zudem haben Sie ein einkommens- und vermögensunabhängiges Anrecht auf eine Hilflosenentschädigung durch die SVA.

Krankenkassen Zusatzversicherung

Die Haushaltshilfe von mir als Sozialbegleiter mit eidg. Fachausweis ist von den Krankenkassen anerkannt. Mit ärztlicher Verordnung kann die «Haushaltshilfe» über die Zusatzversicherung der Krankenkasse abgerechnet werden. Zusatzversicherungen bezahlen für die Haushaltshilfe CHF 30.- bis CHF 90.- pro Tag oder eine Tagespauschale oder ein Taggeld. Gerne kläre ich für Sie ab, wie viel Ihre Krankenkasse von den Kosten übernimmt.

Zusatzleistungen der Sozialversicherungsanstalt (SVA) des Kantons Zürich

Auch die Abklärung für Zusatzleistungen zu Ihrer AHV-Rente (=Ergänzungsleistungen nach Bundesrecht), die von der SVA Zürich ausgerichtet werden, kann ich für Sie übernehmen. Hier sind nur zwei der vielen Zusatzleistungen aufgeführt: Hilfe und Betreuung zu Hause maximal CHF 4800.- pro Jahr. Transportkosten, die nicht von einer Krankenkasse vergütet werden (=Transport zum nächstgelegenen medizinischen Behandlungsort oder Transporte, die durch Notfall oder notwendige Verlegung in der Schweiz entstanden sind).

Hilflosenentschädigung der Sozialversicherungsanstalt (SVA) des Kantons Zürich

Auch berate ich Sie gerne, ob die SVA Zürich Hilflosenentschädigung der AHV für Sie entrichtet. Hilflosenentschädigungen pro Monat für:

Leichte Hilflosigkeit CHF 239.-

Mittlere Hilflosigkeit CHF 598.-

Schwere Hilflosigkeit CHF 956.-

Stand per Januar 2022

Sagen Sie mir Ihren Wunsch für einmalige oder regelmässige Unterstützung, damit Sie in Ihrem Alltag schon morgen entlastet sind.

Rufen Sie mich gleich jetzt an 079 816 46 16 oder schreiben Sie mir ein E-Mail lukas.fischer1971@gmail.com

 

Geschäftsbedingungen

Wenn nach dem Erstgespräch (Bedarfsabklärung) keine Zusammenarbeit möglich wird, entstehen für Sie keine Kosten. Wenn nach dem Erstgespräch eine Zusammenarbeit zustande kommt, wird das Erstgespräch verrechnet. Alle Leistungen werden pro angefangene ¼ Stunde abgerechnet. Eine Stunde ist der Mindesteinsatz. Sie übernehmen die Spesen für begleitete Freizeit-Aktivitäten (Tickets, Eintritte, Verpflegung), wenn die Begleitperson in Ihrem Auftrag etwas unternimmt.

Als Einsätze gelten:

- die auftragsgemässe Begleitung 

- Besprechungen in direktem Zusammenhang mit dem Auftrag

- Besprechungen und Abklärungen zwischen Begleitperson und Drittpersonen nach Absprache mit Ihnen

Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Die Höhe der einzelnen Rechnungen variiert je nach geleisteten Stunden und je nach Angebot. Der vereinbarte Kostenrahmen (auf die gesamte Dauer der Begleitung gesehen) wird eingehalten. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.

Versäumte Termine

Für vereinbarte Termine, die vom Klienten nicht eingehalten bzw. nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt wurden, werden bis max. 3 Stunden verrechnet.

Kündigung

Der Auftrag kann beidseitig schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen auf das Ende einer Woche gekündigt werden. Einmalige Aufträge können mündlich per sofort auf das Ende einer Woche storniert werden.

Sie melden sich beim Sozialbegleiter,

- wenn Sie Fragen zur Sozialbegleitung haben.

- wenn die Begleitperson die Abmachung nicht einhält.

- wenn Sie mit der Begleitperson unzufrieden sind.

- wenn Sie von der Zusatzversicherung der Krankenkasse, von den Zusatzleistungen zur AHV, von der Hilflosenentschädigung oder von der IV einen Entscheid bekommen.